Magdalena Krekora hat von der Jagiellonen Universität, Krakau, den Titel Doktor der Rechtswissenschaften erworben (2005). Titel der Dissertation: „Gewährleistungen des gewerblichen Rechtsschutzen im Verfahren für Zulassung eines Arzneimittels in Polen – ein vergleichender Ansatz (EU und USA).

In 1999 war sie Praktikantin bei Europäische Kommission. Sie ist Mitautorin des Arzneimittelgesetzes, das am 6 September 2001 in Polen verabschiedet wurde.

 

 

Dr. Krekora hat Jura studiert. Sie hat von der Jagiellonen Universität, Krakau, den Titel Diplom – Juristin erworben (1996). Ihre Ausbildung im gewerblichen Rechtsschutz hat Dr. Krekora auch an der Jagiellonen Universität, Krakau, erhalten.

Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und häufig Referentin auf internationalen Tagungen zum Thema des gewerblichen Rechtsschutzes und des pharmazeutischen Rechts.